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Afrikanische Schweinepest: Hunde zur Bekämpfung

Die Afrikanische Schweinepest ist weiter auf dem Vormarsch. Speziell ausgebildete Hunde sollen jetzt verendete Wildschweine aufspüren.

Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden künftig speziell ausgebildete Hunde eingesetzt. Sie sollen Wildschwein-Kadaver aufspüren. Wie aus Medienberichten hervorgeht, ist das Saarland das erste Bundesland, das “Kadaver-Suchhunde” einsetzt. Sechs Hunde sind dazu ausgebildet worden.

Afrikanische Schweinepest weiter auf dem Vormarsch

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) am 15. November mitteilte, hat der polnische Veterinärdienst das deutsche Ministerium informiert, dass bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in der Woiwodschaft Lebus im Kreis Wschowski Afrikanische Schweinepest festgestellt wurde. Die Region ist etwa 80 Kilometer von der Grenze zu Brandenburg entfernt. So nah waren Fälle in Polen noch nie. Das Seuchengeschehen in Polen war in den vergangenen Jahren ungefähr 250 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. 

Staaten im ständigen Austausch

2018 haben die Veterinärbehörden von Polen und Deutschland eine gemeinsame Übung durchgeführt, die einen raschen Informationsfluss nach Feststellung der Afrikanischen Schweinepest zwischen den lokalen sowie den übergeordneten Veterinärbehörden beider Länder sicherstellen soll.

Noch kein Fall in Deutschland

Laut BMEL ist in Deutschland bisher noch kein Fall von Afrikanischer Schweinepest bekannt. Dennoch setzt das Ministerium auf Prävention. Unter anderem wurde eine mehrsprachige Aufklärungskampagne gestartet, bei der online und mit Flyern und Plakaten auch an Tank- und Rastplätzen informiert wird. Die Ausbreitung wird vor allem durch unachtsame Entsorgung von mit ASP kontaminierten Schweinefleischerzeugnissen unterstützt.

Desweiteren weist das Ministerium darauf hin, dass die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in den schweinehaltenden Betrieben notwendig ist und die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung einzuhalten sind. Zudem werden die Jäger aufgefordert, verendet aufgefundene Wildschweine den jeweils zuständigen Behörden anzuzeigen, um eine entsprechende Untersuchung sicherzustellen.

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