EU-Förderung für Drohnen zur Schädlingsbekämpfung
Das muss man über den Einsatz von Drohnen gegen den Maiszünsler wissen.
Durch den vergangenen milden Winter konnte sich dieses Jahr der Maiszünsler extrem ausbreiten. Neben der chemischen Bekämpfung erfreuen sich biologische Methoden wie die Ausbringung von Trichogramma-Schlupfwespen immer größerer Beliebtheit. Da das mauelle Verstreuen der Insekten sehr aufwändig ist, werden bundesweit Drohnen, vor allem sogenannte Oktokopter (unbemannte Hubschrauber mit acht Rotoren) getestet.
EU-Förderung für Drohneneinsatz
Der baden-württembergische Drohnenspezialist Oliver Mitsch, der sein Geld eigentlich mit Luftaufnahmen, etwa für Spielfilmproduktionen, verdient, hat für die Schädlingsbekämpfung ein Fluggerät umgebaut und es vor kurzem beim Maistag in Rottweil vorgestellt. Ein spezieller Korb, der unterhalb der Drohne hängt, wirft Kapseln mit Eiern der Schlupfwespe über dem Maisacker ab. Die Insekten schlüpfen und legen ihre eigenen Eier auf die des Maiszünslers ab. Dieser wird dabei abgetötet. Das muss solange wiederholt werden, wie noch Schädlingseier vorhanden sind.
„Eine Förderung über das neue FAKT-Programm ist möglich.“, erklärt Andreas Lohrmann vom Landhandel Klostermühle Heiligenzimmern, über den man ein entsprechendes Fluggerät mieten kann. Dieses Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl ist ein Teil der Greening-Maßnahmen der Europäischen Union und forciert eben auch biologischen Pflanzenschutz. Auskünfte erteilt die jeweilige untere Landwirtschaftsbehörde, bei der auch Anträge zu stellen sind. Auch Maschinenringe in ganz Deutschland beschäftigen seit einiger Zeit mit dem Thema.
Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben
Wenn man eine Drohne mietet, ist der Betreiber verantwortlich für die rechtlichen Belange des Einsatzes. Wenn man mit dem Gedanken spielt, selbst ein Fluggerät zu betreiben, muss man wissen, dass seit 2005 eine spezielle Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Betrieb eines unbemannten Fluggerätes vorgeschrieben ist. Dann reicht, im Gegensatz bei der Verwendung als Spielzeug, die Standardpolice nicht mehr aus. Denn stürzt eine Drohne ab und verursacht einen Schaden, muss der Eigentümer ohne Versicherungsschutz alleine dafür geradestehen.
Auch muss man auf die Umgebung des Einsatzortes achten. Informationen zum Betrieb von „Unbemannten Luftfahrtsystemen“, wie Drohnen in der Fachsprache heißen, können auf der Website der Deutschen Flugsicherung abgerufen werden. Seit 1. Juni ist der Betrieb in der Nähe eines der 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen grundsätzlich verboten. Das gilt innerhalb eines Radius von 1,5 Kilometern zum jeweiligen Flughafenzaun.